Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fitness
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Allgemeine Bestimmungen
1. Der /die Kunde/in hat das Recht, die Trainingsanlage gemäss dem vereinbarten Abo – Typ der Physio Ost AG innerhalb der Abo Laufzeit während der Öffnungszeiten zu benützen. Ausserordentliche Nutzungen oder ohne gültiges Abo werden rechtlich verfolgt.
2. Der Benutzer hält sich an die Vertragsregeln und hält sich an die Hausordnung. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstössen kann ein sofortiges Nutzungsverbot ohne Anspruch auf Rückforderung von bereits geleisteten Zahlungen ausgesprochen werden.
3. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8.00 bis 19.30 Uhr und samstags von 8.00 bis 11.30 Uhr. Gegen eine Gebühr von 5 CHF können Kunden auch eine Handy-App einrichten, die als elektronischer Schlüssel funktioniert und den Zugang zum Fitness an jedem Tag der Woche von 6 bis 21.30 Uhr in Triesen und Flums sowie von 6 bis 21 Uhr in Trübbach ermöglicht.
4. Das Nichtbenützen der Einrichtungen der Physio Ost AG berechtigt den Kunden nicht zu Reduktion oder Rückvergütung des vereinbarten Betrages. Im Krankheitsfall oder bei Unfall ist ein Time-Stop möglich. Hierzu ist ein schriftlicher Bericht des Arztes erforderlich.
5. Der Kunde hat bei Jahres-und Halbjahres Abo die Möglichkeit eines Time-Stop. Dieser muss vorgängig gemeldet werden. Es gelten folgende Richtlinien:
• Mindestdauer 2 Wochen
• Maximal pro Abodauer 5 Wochen
• Krankheit und Unfall (s. Punkt 4)
6. Die Benützung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung der Physio Ost AG für Entwendungen und fahrlässig verursachte Schäden, die sich der Kunde bei der Benützung zuzieht, besteht nicht.
7. Wenn der Kunde ein Abonnement für 6 oder 12 Monate abgeschlossen hat, wird es automatisch zu den gleichen Bedingungen verlängert. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage. Sie erhalten jedoch vorab eine elektronische Information per EMail und haben die Möglichkeit, Ihr Abonnement rechtzeitig zu kündigen. Abonnements für kürzere Zeiträume werden nicht automatisch verlängert.
8. Das Abo ist persönlich und nicht übertragbar. Dies gilt grundsätzlich auch für Punkte – Abos, im Sonderfall kann hier eine Teilung vereinbart werden. Diese muss aber vor dem Vertragsabschluss deklariert werden.
9. Der Kunde hat dafür zu achten, dass die Personalien bei Abo-Beginn korrekt und vollständig sind. Falschangaben, welche im Wiederspruch zur Hausordnung stehen, werden im Erstfall mit 100 CHF, im wiederholten Fall mit bis zu 1000 CHF verbüsst und mit einem Ausschluss aus dem Fitness ohne Rückerstattungsanspruch verfolgt.
10. Im Abopreis sind folgende Dienstleistungen eingeschlossen: Einführungstraining, 2 Wochen-Kontrolltermin, quartalsmässige Trainingskontrolle. Die maximale Anzahl pro Jahr ist auf 5 Kontrollen beschränkt.
11. Willkürliche Beschädigung der Infrastruktur oder Materialien der Physio-Ost werden im Erstfall mit einer Schadenersatzforderung im gleichen Neuwert sowie einer Busse von 100 CHF, im wiederholten Fall mit bis zu 1000 CHF sowie ein Ausschluss aus dem Fitness bemahnt.
12. Im Notfall während der Fernbetreuung, sind die Weisungen der im Fitness deklarierten Rettungskette / Notfallsystem umzusetzen.
Die Rettungsnummer lautete 144. Während den betreuten Öffnungszeiten hat eine sofortige Information an das Personal zu erfolgen.
13. Die Rechnungen werden bei Beträgen oberhalb 290 CHF via E-Mail oder Print zugestellt und sind mit der Zahlungsverbindungen sowie Referenznummer zu begleichen. Bei einem Verzug gelten folgende Richtlinien: 1. Mahnung kostenlos, 2. Mahnung 10 CHF, 3. Mahnung 20 CHF Bearbeitungsgebühr, Betreibung: Bearbeitungsgebühren bis 200 CHF, 5% Verzugszins, Betreibungsgebühr.
Version: Physio-Ost Januar 2025